Lenkzeitüberschreitungen können teuer werden!

Rechnen Sie sich mit unserem Bußgeldrechner aus, wie schnell Überschreitungen hohe Bußgelder nach sich ziehen 

 

Die Lenk- und Ruhezeiten eines LKW-Fahrers gewährleisten die korrekte Einhaltung der Pausenzeiten.

 

Bei einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig. 

 

Die gesetzlichen Lenk-und Ruhezeiten sind im Arbeitsgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr festgehalten. Durch diese Gesetze soll das Unfallrisiko für LKW-Fahrer verringert werden. Durch Übermüdung von Berufskraftfahrern kam es zu vielen Unfällen im Straßenverkehr.

 

Die deutschlandweite Verordnung ist Pflicht und gewährleistet den Schutz der Berufsgruppe. Daher können bei Missachtung der Lenk-und Ruhezeiten hohe Bußgelder folgen. Grundsätzlich werden die Lenkzeiten eines LKW-Fahrers in Tages- und Wochenlenkzeiten eingeteilt. Zu den Tageslenkzeiten gehören alle Tätigkeiten, die tatsächlich mit der Arbeit des Berufskraftfahrers zu tun haben.

 

 

 

Dazu gehören auch die Zeiten, in denen der Fahrer, zum Beispiel aufgrund von Stau, vorübergehend halten muss.

 

Die Tageslenkzeit beschreibt also die Zeit zwischen den Ruhepausen und die tatsächlichen Fahrzeiten. Zweimal die Woche darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden, ansonsten dürfen Berufskraftfahrer maximal 9 Stunden am Tag unterwegs sein. Wartezeiten, die vorab bekannt sind, gehören nicht zur Lenkzeit.

 

Die Ermittlung der Wochenlenkzeit beginnt jeweils montags um 0 Uhr und endet sonntags um 24 Uhr. In dieser Zeit darf die Zahl der Arbeitsstunden nicht über 56 Stunden liegen. In einer Doppelwoche liegt die Arbeitszeit bei 90 Stunden.

 

Die Lenkzeiten dürfen nur durch eine ausreichend lange Fahrzeitunterbrechung unterbrochen werden.

Diese Zeit dient ausschließlich der Erholung. Deshalb darf der Fahrzeughalter in diesem Zeitraum weder hinter dem Steuer sitzen, noch andere Tätigkeiten, wie Be-und Entladen, 

 

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine mindestens 45 minütige Pause getätigt werden.

 

ausüben. Diese kann auch auf eine 15 minütige Pause während der Lenkzeit und auf eine 30 minütige Pause nach der Lenkzeit aufgeteilt werden. Nach jeder Unterbrechung beginnt eine neue Lenkzeit von 4,5 Stunden.

 

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat daher einen Bußgeldkatalog sowie einen Ratgeber zum Thema veröffentlicht.  Weitere Informationen zum Thema „Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs“ finden Sie hier. Das Ratgeberportal www.bussgeld-info.de hat zudem weitere Bußgeldkataloge für LKWs und PKWs, sowie verschiedene Ratgeber und ausländische Bußgeldkataloge zusammengestellt. (Isabel Frankenberg)

 

 


MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Die MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG gem. Paragraph 7 Abs. 2)

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