ADR Auffrischungsschulung

Gefahrgutfahrer (m/w/d)-Auffrischungsschulung zur Verlängerung des ADR Scheins

Berufskraftfahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren wollen, benötigen eine gültige ADR Bescheinigung. Nach der Erstausbildung ist nach spätestens fünf Jahren eine Auffrischung notwendig. Der Fortbildungslehrgang kann innerhalb einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden. Die Verlängerung der Bescheinigung erfolgt mit dem Datum des Gültigkeitsablaufes. Damit entsteht trotz des frühen Seminarbesuchs kein Zeitverlust.  

In unserem Auffrischungskurs werden Ihre Kenntnisse im sachgemäßen Umgang mit den gültigen Vorschriften und die praktische Umsetzung für eine sichere Gefahrgutbeförderung auf, um Bußgelder zu vermeiden.

 

Inhalte


Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit dem Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen.

 

Theorie:

  • Allgemeine Vorschrifte und Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung (theoretischer Teil)
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen 
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Praxis:

  • Durchführung der Beförderung

Schriftliche Prüfung  (30 min)

  • Prüfung erfolgt über die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) 
  • findet am Abschluss der Schulung statt IHK Prüfung

Seminardauer 


1,5 Tage

(Am Folgetag beginnt die Schulung generell um 08:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr)

Ansprechpartner:


 Frau Imke Rolfes

Tel.: +49(0)4474 - 9419-650

Fax: +49(0)4474 - 9419-807

E-Mail: office@mr-verkehrsakademie.de 

 

GUT ZU WISSEN


Die ADR Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Sie kann bereits 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit mit einer 1,5.tägigen Fortbildungsschulung ohne Zeitverlust wieder um 5 Jahre verlängert werden.
Achtung: wird die ADR Bescheinigung nicht rechtzeitig vor dem Ablaufdatum verlängert, verfällt der ADR Schein und die ADR Schulung samt Prüfung muss erneut absolviert werden.

Zielgruppe 


Berufskraftfahrer (m/w/d), die ihre ADR Card/Bescheinigung verlängern möchten.

Voraussetzungen 


  • gültige ADR Card 
  • Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift 
  • gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss 
  • gültiger Ausweis 

       

Mitzubringen 


  • gültige ADR Card
  • Gültiger Personalausweis
  • Passbild: zur kompletten Ausstellung der ADR-Card benötigt die zuständige Industrie- und Handelskammer ein aktuelles biometrisches Passbild (45x35 mm). Bitte bringen Sie Ihr aktuelles biometrisches Passbild am ersten Lehrgangstag mit.

Schulungsnachweis / Abschluss


ADR Card (Verlängerung) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie MRV Teilnahmebestätigung

 

(mit Bestehen der Prüfung verlängert sich die Gültigkeit der ADR Card um weitere fünf Jahre)

 

 

Seminargebühr


225,00 Euro* pro Teilnehmer  

*Diese Seminargebühren sind nach §4 Nr. 21 UstG umsatzsteuerbefreit

zzgl. IHK Prüfungsgebühr (60,00 EUR)**

**die standortbezogene IHK Prüfungsgebühr wird mit den Seminargebühren in Rechnung gestellt 

 

Im Preis enthalten sind die Schulungs- und Begleitunterlagen,  sowie die Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, Snacks mittags Menü oder Lunchbufett inkl. Getränke)

 


 zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet.Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen als auch auf Männer

MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Die MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG gem. Paragraph 7 Abs. 2)

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