Fahrsicherheitstraining

Fahrsicherheitstraining Plus – aufbauendes Sicherheitsprogramm    
Sicherheit beim Fahren

Fahrsicherheitstraining plus Sicherheitsprogramm:

 

Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahr-Physik und Sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial vermitteln wir den Teilnehmern die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit. Wir vermitteln das Bremsen, den schnellen Spurwechsel, das Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeuges in Theorie und Praxis.

Termine:

auf Anfrage. Die Anmeldung gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung. Bitte beachten Sie auch unsere Anmeldebestimmungen im Rahmen unserer AGB.

Teilnehmerkreis
Gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen. Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

 

Teilnehmeranzahl:

ab 10 Teilnehmern, maximale Teilnehmerzahl pro Seminar 25 Personen.

Dauer für das Fahrsicherheitstraining plus Sicherheitsprogramm
7 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten (zuzüglich Pausen)

Abschluss:
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Diese wird der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt. Dort werden die Fortbildung und die Gültigkeitsdauer in den Führerschein eingetragen. 



Preis: 

auf Anfrage

Benötigen Sie weitere Informationen zur EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung? Sie wünschen eine individuelle Schulung vor Ort oder aktuell sind keine passenden Termine für Sie verfügbar? Sprechen Sie uns an – wir klären zusammen mit Ihnen gerne das speziell auf Sie zugeschnittene Angebot.

Wir machen aus Ihren Fahrern Experten!

MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Die MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG gem. Paragraph 7 Abs. 2)

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