Bediener von Hebe- und Hubarbeitsbühnen tragen eine hohe Verantwortung – für ihre eigene Sicherheit, für das Team sowie für das gesamte Arbeitsumfeld. Um Bedienfehler und Unfälle zu vermeiden, ist eine jährliche Unterweisung für alle Personen, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben.
Die regelmäßige Unterweisung ist gesetzlich verpflichtend gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Kenntnisse aufzufrischen, auf neue Gefährdungen hinzuweisen und den sicheren Einsatz der Technik dauerhaft zu gewährleisten.
Mit unserer praxisnahen Unterweisung erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern stärken aktiv die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Inhalte
Schulungsdauer
1/2 Tag: (z. B. vormittags oder nachmittags)
4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Durchführung & Ort
Bei Ihnen vor Ort
Inhouse-Unterweisung durch unsere erfahrenen Fachdozenten – mit Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Anforderungen.
Termine
Termine auf Anfrage. Die Anmeldung gilt nach schriftlicher Bestätigung. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebestimmungen gemäß AGB.
Zielgruppe
Bedienerinnen und Bediener von Hubarbeitsbühnen mit vorhandener Qualifikation
Unternehmen, die ihrer Unterweisungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 1 nachkommen möchten
Teilnehmerzahl
Nach Absprache abhängig von Raumgröße und Betriebsstruktur
Schulungsnachweis
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Unterweisung erhalten die Teilnehmenden:
Diese Nachweise entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und dienen als offizieller Schulungsnachweis im Unternehmen.
Preis
75,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)