Hebe- und Hubarbeitsbühnen

Bedienerausweis für Hebe- und Hubarbeitsbühnen

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Hebe- und Hubarbeitsbühnen professionell bedienen – sicher, effizient, normgerecht 

 

Ob bei Wartungsarbeiten, Montageeinsätzen oder im Facility Management: Hubarbeitsbühnen kommen überall dort zum Einsatz, wo sicheres Arbeiten in großer Höhe erforderlich ist. Doch wer eine solche Bühne bedienen möchte, benötigt einen Nachweis der Befähigung – denn unsachgemäße Bedienung kann schwerwiegende Folgen haben.

 

Unsere Ausbildung nach DGUV-Grundsätzen 308-008 und BGR 500 Kapitel 2.10 vermittelt praxisnah alle relevanten Kenntnisse für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Berufsalltag. Sie schließt mit einem offiziellen Bedienerausweis ab, der häufig auch als „Hubarbeitsbühnenschein“ bezeichnet wird.

 

Ihr Vorteil: Mehr Sicherheit, weniger Stillstand

  • Höhere Arbeitssicherheit durch geschulte Bediener

  • Rechtssicherheit dank anerkannter Qualifikation

  • Effizienterer Ablauf von Einsätzen durch geschulte Teams


Inhalte


  • Rechtliche Grundlagen & DGUV-Vorschriften
  • Aufbau, Betrieb, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort, tägliche Einsatzprüfung
  • Betrieb & UVV: Sichtkontrolle, Funktionsproben, Verhalten bei Störung
  • Theoretische & praktische Abschlussprüfung

Schulungsdauer


Die Schulungsdauer richtet sich nach dem Gerätetyp und der Anzahl der Teilnehmenden.

 

Durchführung & Ort


  • Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen
  • Praxisnah mit firmeneigenen Geräten

Termine


Termine auf Anfrage. Ihre Anmeldung gilt nach schriftlicher Bestätigung. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebestimmungen gemäß AGB.

 

Preis


  • 1 Tag: 150 € pro Person (zzgl. MwSt.)

  • 2 Tage: 300 € pro Person (zzgl. MwSt.)

Teilnahmevoraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Körperliche & geistige Eignung
    (Eigenverantwortung des Arbeitgebers)

Schulungsnachweis & Qualifikation


Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende:

  • Einen Bedienerausweis (gemäß DGUV Vorschrift)

  • Ein offizielles Qualifikationszertifikat

Beide Nachweise können unternehmensintern und gegenüber Berufsgenossenschaften als Qualifikationsnachweis verwendet werden.

 

Pflicht zur jährlichen Unterweisung


Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen (gemäß DGUV Vorschrift 1). Auch hier bieten wir passende Auffrischungskurse an.


Weitere Informationen zur jährlichen Unterweisung finden Sie hier.

 




MRV Verkehrsakademie GmbH

Staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach BKrFQG §7 Abs. 2

AEWB-Anerkannter Bildungsträger in Niedersachsen

 

📍 Kaiforter Straße 1 · 49681 Garrel
📞 04474 - 94 19 650

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