Verantwortung des Verkehrsunternehmens: Schulung ist Pflicht
Die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten ist immer wieder Thema für den Gesetzgeber. Seit März 2016 hat die EU mit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 die Verantwortung des Unternehmens
ausgeweitet. Im Artikel 33, der ab 02.03.2016 gültig geworden ist, heißt es nun erstmals in dieser Deutlichkeit:
„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden,
unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßig Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen
Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten. Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer geschult und
unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer (vgl. Artikel 33 Abs. 3 VO 165/2014).“