Modul 1 für den Güterverkehr (Lkw + Bus)

ECO Training und Assistenzsysteme

In diesem Modul geht es darum, wie der Fahrer selbst den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs sowie Verschleiß zu verringern als auch darum, die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs zu beherrschen. Die kinematische Kette wird beleuchtet für eine optimierte Nutzung von zum Beispiel Motor-Drehmomentkurven, Leistungskurven und Kurven des spezifischen Kraftstoffverbrauchs sowie optimale Nutzungsbereiche des Drehzahlmessers und optimaler Drehzahl beim Schalten. Das Modul 1 kann gleichermaßen von LKW- sowie Busfahrern belegt werden.  Wir setzen hier vor allem auch auf die Nutzung von digitalen Inhalten. Auf unseren Tablets haben die Teilnehmer die Inhalte der Weiterbildung direkt vor sich griffbereit. So können unsere Teilnehmer zum Beispiel über themenspezifische Fragen per Voting abstimmen, einzelne Lerneinheiten erarbeiten oder Gruppenarbeiten durchführen. Oder per Fahrschul-Prüfungsfragen Ihr Grundlagenwissen testen und vertiefen.

Inhalte


  • Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit 
  •  Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
  • ECO Grundsätze, Fahrsituationen wirtschaftlich perfektionieren 
  • Fahrerassistenzsysteme - Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
  • Vom manuellen zum autonomen Fahren 
  • Stausünden 
  • Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
  • Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: KEP und Verteilerverkehr, Güterfernverkehr, Baustelle, Forst- und Landwirtschaft, Entsorgung und Personenbeförderung /KOM

Seminardauer:


7 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten (zuzüglich Pausen)

Zusatzinformationen 


Dieses Modul kann von Firmen auch als ganztägiges Praxisfahrtaining gebucht werden. Dieses wird als BKF Weiterbildung anerkannt. Der Fahrer erhält für das Training die entsprechende Modulbescheinigung zum Modul 1 ausgestellt. Informieren Sie sich hier:

Zielgruppe 


Gewerbliche Kraftfahrer für LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen. Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

 

Dieses Modul kann ebenso von gewerblich fahrenden Busfahrern belegt werden. 

Schulungsnachweis


Alle Teilnehmer erhalten direkt am Tag der Schulung eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ausgestellt. Diese wird per erhaltenem Original der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt, welche die Fortbildung und die Gültigkeitsdauer in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) einträgt.

 

Seminargebühr


95,00 Euro* inklusive Verpflegung

 (*auf diese BKF Schulung fällt gemäß §4 Nr. 21 UStG keine gesetzliche Mehrwertsteuer an)

 

Im Preis enthalten sind das Schulungszertifikat, Frühstück, kalte und warme Getränke während der gesamten Schulungsdauer sowie Mittagessen in Buffetform.

 

Die Anmeldung gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebestimmungen im Rahmen unserer AGB.


GUT ZU WISSEN


Bei der Auswahl der 5 Module ist immer folgende Faustregel zu beachten: 

Jeder Fahrer (m/w/d) muss innerhalb von 5 Jahren mindestens einmal jeweils den Kenntnisbereich 1, 2 und 3 nachweisen. Für die Differenz zu den geforderten 35 Zeitstunden besteht freie Modulauswahl. Dies bedeudet, dass Sie vor allem als Unternehmen Schwerpunkte in ausgewählte Themen setzen können.

 


Dieses Seminar kann ab einer Teilnhmeranzahl auch bei Ihnen im Unternehmen stattfinden. Gerne können Sie mit uns hierfür Termin und des Ablaufs durchsprechen. Ihre individuellen Wünsche und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Unternehmenslösungen


MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Kaiforter Straße 1

49681 Garrel

 

Email: kontakt@mr-verkehrsakademie.de

Telefon: 04474 - 94 19 650| Fax: 04474 - 94 19 807

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MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Die MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG gem. Paragraph 7 Abs. 2)

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