Kranführer:innen tragen täglich eine große Verantwortung – für die sichere Lastaufnahme, die Umgebung und das gesamte Team. Damit Bedienfehler und Unfälle vermieden werden, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche sicherheitstechnische Unterweisung für alle Kranführenden verbindlich vor.
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1. Ziel ist es, das sicherheitsrelevante Wissen aufzufrischen, für neue Gefährdungen zu sensibilisieren und den sicheren Umgang mit Kranen dauerhaft zu fördern.
Mit unserer praxisnahen Unterweisung erfüllen Sie nicht nur Ihre Pflichten, sondern investieren aktiv in die Sicherheit, Effizienz und Verantwortungskultur Ihres Unternehmens.
Inhalte
Aktuelle gesetzliche Regelungen & Pflichten
Unfallursachen beim Kranbetrieb
Sicherer Umgang mit Lasten und Anschlagmitteln
Sicht- & Funktionsprüfung vor Einsatzbeginn
Persönliche Schutzausrüstung
Betriebsspezifische Gefahren und Fallbeispiele
Neue Entwicklungen & Techniktrends (optional)
Erfahrungsaustausch & Feedback
Schulungsdauer
1/2 Tag (z. B. vormittags oder nachmittags)
Durchführung & Ort
Termine
Termine auf Anfrage. Die Anmeldung gilt nach schriftlicher Bestätigung. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebestimmungen gemäß AGB.
Zielgruppe
Bedienerinnen und Bediener von Ladekranen, Brücken- & Hallenkranen, Portalkranen, Fahrzeugkranen etc.
Unternehmen, die ihrer Unterweisungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 1 nachkommen möchten
Teilnehmerzahl
Nach Absprache – abhängig von Raumgröße und Betriebsstruktur
Schulungsnachweis
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Unterweisung erhalten die Teilnehmenden:
Diese Nachweise entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und dienen als offizieller Schulungsnachweis im Unternehmen.
Preis
75,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)